Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.

Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung  bestimmte Fähigkeiten nicht mehr hat. Das sind z. B.  Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung, Auto fahren, Treppensteigen, Fingerfertigkeiten und divererse andere Merkmale.  Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten. Ein besonderer Vorteil ist, dass jemand der aus gesundheitlichen Gründen, z. B. bei psychischen Erkrankungen keine Berufs­unfähig­keitsversicherung mehr bekommt, hier die Chance hat Absicherung zu erhalten. 

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen oder nicht bekommen können, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.


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